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Eltern-Newsletter 2/2022-2023

Eltern-Newsletter 2/2022-2023

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Eltern-Newsletter

‍Nr. 2/2022-2023 ‍vom 09. Septemnber 2022

‍INHALT

  • Detailinfo CoViD-Präventionsmaßnahmen zu Schulbeginn
  • Neues Team der Schüler*innen- und Bildungsberatung
  • Zusammenlegung der 4. Klassen
  • Wünsche zum Schulstart

Detailinfo CoViD-Präventionsmaßnahmen zu Schulbeginn

Ich habe Ihnen letzte Woche detaillierten Informationen zum Umgang mit den inzwischen großteils freiwilligen CoViD-Präventionsmaßnahmen versprochen. Leider hat es etwas gedauert, bis wir die offiziellen Handreichungen und Informationen von der Bildungsdirektion erhalten haben. Ich möchte versuchen, sie hier kurz in Form eines FAQs zusammenzufassen:

  • Welche Präventionsmaßnahmen werden am Gymnasum Werndlpark gesetzt?
    Wir setzen bei den Maßnahmen wie in allen gesellschaftlichen Bereichen auf große Eigenverantwortung und Freiwilligkeit. Zu Schulbeginn gelten keine verpflichtenden Maßnahmen. Es gilt daher bis auf weiteres keine Maskenpflicht und keine Testpflicht. Selbstverständlich achten wir im Rahmen unseres Hygienekonzepts weiterhin auf eine gute Durchlüftung des Schulhauses und stellen am Eingang weiterhin Desinfktionsmittel zur Verfügung.
  • Welches Testprogramm fährt das Gymnasium Werndlpark?
    Wir werden bis auf weiteres keine flächendeckenden Testungen in den Klassen durchführen. Der administrative Aufwand dafür ist enorm, während die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig sind und großteils auch eine falsche Sicherheit vermitteln. Wir bieten allerdings eine freiwillige Testmöglichkeit:
    • Am Montag, den 12.09., können alle Schüler*innen freiwillig drei Testkits beim Multifunktionsraum (Erdgeschoß neben dem Eingang zum Konferenzzimmer) abholen. Sie können sich damit selbst am Montag (in der Schule) und mit den weiteren beiden Tests am Dienstag und Mittwoch (zuhause) freiwillig testen.
    • Am Freitag, den 16.09., können alle Schüler*innen drei Testkits für das Wochenende/den Wochenbeginn (freie Einteilung) abholen und sich ebenfalls zu einem Zeitpunkt und Ort ihrer Wahl selbst testen.
    • Ab der zweiten Schulwoche sind vorerst keine weiteren Tests vorgesehen. Sollte sich die Einschätzungslage verändern, werde ich Sie rechtzeitig darüber informieren.
  • Soll ich mein Kind bereits vor Schulbeginn testen?
    Grundsätzlich wünscht sich die Bildungsdirektion, dass Schüler*innen bereits getestet in die Schule kommen. Wir werden das aber weder überprüfen können, noch durch zusätzliche Tests ausgleichen. 
  • Was passiert, wenn mein Kind positiv getestet wird?
    • zuhause und symptomfrei: Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Kind als „verkehrsbeschränkt“ in die Schule gehen lassen. Für diesen Fall müsste es durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Es besteht eine Meldepflicht an die Gesundheitsbehörden. Bitte melden sie uns positive Testungen Ihrer Schüler*innen aber auch zusätzlich über das Sekretariat – das hilft uns dabei, den Überblick zu bewahren.
    • zuhause und symptomatisch: Bitte melden Sie Ihr Kind wie gehabt krank (WebUntis) und melden sie die Testung an die Gesundheitsbehörden.
    • in der Schule und symptomfrei: In diesem Fall melden wir als Schule die positive Testung automatisch an die Gesundheitsbehörde. Ihr Kind verbleibt grundsätzlich im Unterricht, ist aber von der Testung an verkehrsbeschränkt – es muss also durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Sie können Ihr Kind aber aus gesundheitlichen Gründen abholen (Unterstufe) oder nach Hause gehen lassen (Oberstufe). 
    • in der Schule und symptomatisch: Auch in diesem Fall melden wir als Schule die positive Testung automatisch an die Gesundheitsbehörde und es gilt die Regelung für symptomfreie Schüler*innen. Ich würde Sie aber bitten, eindeutig symptomatische Kinder zuhause zu lassen, um weitere Probleme zu vermeiden. 
  • Gibt es weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der CoViD-Pandemie dem Unterricht fernzubleiben?
    Nein. Es gilt eine durchgehende Unterrichtspflicht mit Ausnahme der üblichen Entschuldigungsgründe. Ein unentschuldigtes Fernbleiben ist im Fall von schulpflichtigen Schüler*innen eine Schulpflichtverletzung, die wir im Ernstfall auch zur Anzeige bringen müssten (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/schulinfo/fernbleiben.html). Darüber hinaus kann ein längeres unentschuldigtes Fehlen zu einer automatischen Schulabmeldung führen (§45 Abs. 5 SchUG). Uns ist aber bewusst, dass die CoViD-Pandemie mit all ihren Spielarten große physische und psychische Belastungen erzeugt hat. Sollte Ihr Kind bei der Bewältigung des Schulalltags anstehen oder Hilfe benötigen, ist unser neu aufgestelltes Team der Schüler*innen- und Bildungsberatung (siehe unten) eine gute erste Anlaufstelle – je früher wir von Problemen wissen, desto besser können wir nach Lösungen suchen.
  • Gelten die Einverständniserklärungen für die CoViD-Selbsttests noch?
    Nein. Alle Schüler*innen bis zum 14. Lebensjahr benötigen eine aktuelle schriftliche Bestätigung, dass sie einen CoViD-Selbsttest in der Schule durchführen dürfen. Sie finden das entsprechende Formular im Anhang (oder hier). Sollte sich Ihr Kind am Montag in der Schule testen lassen wollen, geben Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter bitte die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit.
  • Gibt es Absonderungsräume oder Räume, in denen verkehrsbeschränkte Schüler*innen die FFP2-Maske abnehmen können?
    Absonderungsräume für positiv getestete Schüler*innen sind nicht mehr vorgesehen, da sie (nur noch) als „verkehrsbeschränkt“ gelten. Für verkehrsbeschränkte Schüler*innen werden wir bei Schlechtwetter einen Raum im EG zur Verfügung stellen, in dem die FFP2-Maske abgenommen werden kann. Ansonsten empfehlen wir die frische und gute Luft des Schulhofs.

Neues Team der Schüler*innen- und Bildungsberatung

Mit diesem Schuljahr übernimmt ein neues Team die Schüler*innen- und Bildungsberatung. Ich möchte an dieser Stelle Mag. Petra Neubauer-Sturm und Mag. Elisabeth Klaus-Sternwieser herzlich für ihren Einsatz in den letzten Jahren danken – sie waren immer eine wichtige Stütze für Probleme, aber auch für die Zukunftspläne unserer Schüler*innen.

Das neue Team hat auch die Zuständigkeiten neu geklärt. Es setzt sich wiefolgt zusammen:

‍Mag. Christina Schörkhuber
Schüler*innenberatung

Mag. Manuel Schmalnauer
Schüler*innenberatung

‍Mag. Carina Loos
Bildungsberatung Unterstufe

Mag. Elisabeth Oswald
Bildungsberatung Unterstufe

Marlene Atschreiter, MEd
Bildungsberatung Oberstufe


Zusammenlegung der 4. Klassen

Die betroffenen Eltern und Schüler*innen der 4. Klassen wurden bereits zu Beginn der Woche darüber informiert, dass aufgrund der sinkenden Schüler*innenzahlen (vor allem, aber nicht nur) in diesen Jahrgängen eine Zusammenlegung von vier auf drei 4. Klassen notwendig wurde. Bei allem Verständnis für die Problematik und eigener Betroffenheit war es leider nicht möglich, die Klassenstruktur aufrecht zu erhalten.

Seit einiger Zeit werden Schul-Ressourcen "pro Kopf" berechnet – mit jedem/r abgehenden Schüler/in verliert die Schule Werteinheiten. Vermutlich (auch) aufgrund der CoViD-Nachwehen haben mit Ende des Schuljahres besonders viele Schüler*innen die Schule verlassen – aus ganz unterschiedlichen Gründen. 

Wir hoffen, dass wir solche akuten Krisen in Zukunft besser vermeiden können. Dazu wird auch eine faire, stringente und ehrliche Beurteilung gehören. Ich möchte dabei besonderen Wert auf die 1. und 2. Klassen legen. Hier sollen Talente erhoben und Schüler*innen in ihrer Bildungslaufbahn gut beraten werden, um nicht im weiteren Lauf ihrer Schulkarriere vor zu große Hürden zu gelangen.

Den Eltern und Schüler*innen der 4. Klassen danke ich für ihr vielfach geäußertes Verständnis – auch wenn die Situation alles andere als leicht ist. Wir werden versuchen, diesen schwierigen Umbruch so gut wie möglich zu managen und zu begleiten. Leider sind uns bei den "nakten Zahlen" aber oft die Hände gebunden...


Wünsche zum Schulstart

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in das Schuljahr 2022/2023 – die Eltern und Erziehungsberechtigten der 1. Klassen und der "Quereinsteiger*innen" lade ich noch einmal herzlich zur Eröffnungsfeier am Mittwoch, den 14.09., um 10.00 Uhr ein.

‍Herzliche Grüße,

 

‍Mag. Florian Bachofner-Mayr, MA MSc
Direktor