Nr. 3/2022-2023 vom 20. Septemnber 2022 |
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- Impfungen im Schuljahr 2022/2023 (ohne CoViD)
- CoViD: Impfangebot des Landes OÖ
- CoViD: Umgang mit Infektionen in der Schule (Update)
- Relgionsabmeldungen – rechtliche Situation
- Erinnerung: Park- und Zufahrverbot vor der Schule
- Rückblick: Eröffnungsfeier
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| Impfungen im Schuljahr 2022/2023 (ohne CoViD)Im Anhang finden Sie das aktuelle Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte zum Impfangebot im Schuljahr 2022/2023. Sie finden darauf auch Kontaktadressen für etwaige Rückfragen. Unsere Schulärztin (derzeit noch Frau Dr. Brandtner – die Vorstellung ihrer Nachfolgerin geschieht in den nächsten Elterninformationen) hilft bei ärztlichen oder inhaltlichen Fragen ebenfalls gerne weiter. |
| CoViD: Impfangebot des Landes OÖAm Mittwoch, den 12. Oktober, bietet das Land Oberösterreich im "Impfbus" vor unserer Schule von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr kostenlose und selbstverständlich freiwillige CoViD-Impfungen für Schüler/innen an. Im Rahmen der Gesundheitsförderung werden wir Schüler*innen, die sich impfen lassen wollen (und das auch dürfen), die Teilnahme an diesem Angebot gewähren. Dabei gilt folgende Regelung: - Drei Impfungen bilden laut Impfplan die Grundimmunisierung. Die 3. Impfung ist jederzeit möglich. Für die 4. Impfung müssen zwischen der vollständigen Grundimmunisierung und der neuerlichen Impfung vier Monate liegen.
- Für die Impfung ist keine Anmeldung nötig. Bitte geben Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter aber den ausgefüllten Aufklärungsbogen (siehe Anhang oder hier), den Impfpass, die eCard sowie eine FFP2-Maske mit.
- Kinder bis 14 Jahre benötigen neben dem Aufklärungsbogen zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
- Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer bzw. dem entsprechenden Kinderimpfstoff für Kinder bis 12 Jahre.
Das Angebot des Impfbusses wird nicht von der Schule, sondern vom Land Oberösterreich gestellt. Etwaige Fragen, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an das zuständige Amt der oö. Landesregierung. Ich möchte aber einerseits ausdrücklich auf die Freiwilligkeit dieses Angebots hinweisen, andererseits dennoch dazu einladen, an der Möglichkeit einer weiteren Eindämmung des Coronavirus mitzuwirken. |
| CoViD: Umgang mit Infektionen an der SchuleNachdem die ersten Fälle der "Verkehrsbeschränkung" bereits eingetreten sind, möchte ich nachdrücklich um folgendes Procedere bitten: - Sollte Ihr Kind symtpomlos positiv getestet werden, darf es selbstverständlich entsprechend der aktuellen Regelungen die Schule besuchen. Bitte weisen Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter aber darauf hin, dass sie für diesen Fall durchgehnd die FFP2-Maske tragen müssen, um die Ansteckung von Mitschüler*innen zu verhindern.
- Wenn Ihr Kind positiv auf Corona getestet wurde (egal ob symptomatisch oder asymptomatisch), melden Sie das bitte im Sekretariat unserer Schule. Da an unserer Schule auch Lehrpersonen der Risikogruppe unterrichten bzw. nicht in allen Fächern ein entsprechender Schutzabstand eingehalten werden kann, ist diese Information für die Gesundheit unserer Lehrer*innen besonders wichtig.
- Verkehrsbeschränkte Schüler*innen müssen ihre FFP2-Maske durchgehend tragen. Uns ist bewusst, dass das eine große Herausforderung ist – vor allem für die jüngeren Schüler*innen und vor allem beim "Jausnen" und Mittagessen. Dennoch ist es wichtig, dass der Schutz für die Mitschüler*innen auch hier gewährleistet ist. Um Überschneidungen mit der TABE und den Kursen der Oberstufe zu vermeiden, werden wir von nun an die Kreativwerkstatt (Erdgeschoß, im Verbindungstrakt neben der Bibliothek) zur als "Freiraum" zur Verfügung stellen: Hier können verkehrsbeschränkte Schüler*innen ihre Maske abnehmen, essen, trinken und "Luft holen". Ich bitte um möglichst produktive Mithilfe beim Einhalten dieser ohnehin nur noch geringen Maßnahmen, um weitere Folgen für den Unterrichtsalltag zu verhindern.
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Religionsabmeldungen – rechtliche SituationNachdem immer wieder Anfragen zur Abmeldung von Schüler*innen nach dem Stichtag (16.09.) eintreffen, möchte ich Sie auf die rechtliche Situation zum Religionsunterricht hinweisen, in deren Rahmen wir uns bewegen müssen: - Schüler*innen mit einer in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaft (Liste siehe hier) besuchen grundsätzlich einen Religionsunterricht dieser Religion als Pflichtfach, sofern ein Religionsunterricht an unserer Schule (oder auch schulübergreifend, z.B. freikirchlicher Unterricht) angeboten wird. Schüler*innen ohne Bekenntnis oder einer nicht anerkannten Religionsgemeinschaft können einen Religionsunterricht ihrer Wahl als Freifach (mit Beurteilung) besuchen und in diesem auch maturieren.
- Es gibt die Möglichkeit, sich vom Pflichtfach Religion bis zum Freitag der ersten Schulwoche (§ 2 Abs. 1 Schulzeitgesetz 1985) abzumelden. Das ist weder ein Entgegenkommen, noch eine Einschränkung der Schule, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Schüler*innen der Unterstufe werden dann in einer Aufsicht betreut, Schüler*innen der Oberstufe "wechseln" automatisch in den Ethikunterricht.
- Eine spätere Abmeldung vom Religionsunterricht ist gesetzlich nicht möglich. Dies liegt vor allem daran, dass die am Freitag gemeldeten Zahlen für das Zustandekommen des Unterrichts schlagend sind.
- Eine spätere Anmeldung zum Freifach Religion ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Aus administrativen Gründen ist eine spätere Anmeldung zum Freifach Religion in der Oberstufe (d.h. Wechsel vom Ethikunterricht in den RU) nicht möglich.
- Die Abmeldung vom Religionsunterricht sowie die Anmeldung zum Religionsunterricht muss jedes Jahr erneut stattfinden. Eine Abmeldung "für immer" darf es rechtlich nicht geben. Schüler*innen, die "schon immer" den Ethikunterricht besucht haben, müssen sich ebenfalls immer wieder neu vom Religionsunterricht abmelden, sofern sie einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören.
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| Erinnerung: Park- und Zufahrverbot vor der SchuleAus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Zufahrt von der Tomitzstraße zur Schule nicht für das Ein- und Aussteigenlassen von Schüler*innen genutzt werden darf. Aufgrund des hohen Verkehrs- und Schüler*innenaufkommens sind solche Situationen höchst gefährlich – vor allem auch für Ihre Kinder. Eine Möglichkeit, die Kinder gefahrlos aussteigen zu lassen, bietet die Parkfläche vor dem Schwechaterhof/CityPoint bzw. der Casino-Parkplatz in der Leopold-Werndl-Straße. Sollten sich weiter gefährliche Situationen beim Ein- und Aussteigen ergeben, wären wir gezwungen, Anzeige zu erstatten. Ich bitte Sie im Sinne Ihrer Kinder, diese Konflikte gemeinsam zu vermeiden. Danke! |
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Rückblick: Eröffnungsfeier 2022 |
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Eröffnungsfeier 2022Wie es schon Tradition ist, wurden unsere neuen Schüler*innen auch heuer wieder bei der Eröffnungsfeier offiziell begrüßt. Gleichzeitig gab es aber heuer auch viel Neues.
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Herzliche Grüße und eine schöne Woche wünscht Ihnen, | |
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