Klarstellung: Legasthenie – LRS – LRSt
In meinem letzten Newsletter vom 12. Jänner habe ich Sie über die geltenden Regelungen zu Legasthenie sowie den Einstufungen "Lese- und Rechtschreibschwäche" (LRS) und "Lese- und Rechtschreibstörung" (LRSt) informiert.
Einzelne Eltern haben sich gemeldet und nachgefragt, warum in letzterem Fall von einer "Störung" gesprochen wird. Ich möchte klarstellen, dass dieser Begriff nicht von mir/uns erfunden oder eingeführt wurde. Er ist die offizielle und per Erlass definierte Bezeichnung für ein diagnostiziertes Krankheitsbild. Ich kann und darf keine alternativen Bezeichnungen einführen – vor allem dann nicht, wenn sich daraus Rechte und Möglichkeiten für eine differenzierte Leistungsbeurteilung (im Rahmen einer LRSt) ergeben. Dafür ist rechtlich eine entsprechend benannte Diagnose notwendig.
Unabhängig von der Bezeichnung und damit verbundenen Stigmatisierungen möchte ich sowohl mit der Haltung und Handhabung an unserer Schule als auch in der Kommunikation mit Eltern und Schüler*innen dazu übergehen, besondere Bedürfnisse von Kindern nicht mehr zu tabuisieren. Unsere Schule ist ein Ort der Vielfalt und geprägt von unterschiedlichen Menschen mit unterschiedlichen Zugängen, Talenten, Schwierigkeiten und Herausforderungen. Nur ein offener, empathischer und nicht defizitorientierter Umgang damit kann uns helfen, unsere Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu gestärkten, gefestigten und gebildeten Erwachsenen zu unterstützen.