Procedere und Fristen für Schulanmeldungen für das kommende Schuljahr 2025/2026.
Bereits seit einigen Wochen kursieren verschiedene Informationen über die Anmeldefristen für Volksschüler*innen für weiterführende Schulen (Sekundarstufe 1 – Mittelschule oder Gymnasien). Einige Schulen im Umkreis geben hier Termine im Dezember und Jänner als Aufnahmezeitpunkte an, bis zu denen sich Kinder und ihre Eltern entscheiden müssen. Diese frühen Termine erzeugen teilweise großen Druck auf die Eltern, sich sehr früh für eine Schule zu entscheiden. Aus unserer Sicht ist das nicht zielführend: Ihr Kind soll ausreichend Zeit für diese Entscheidung haben und Möglichkeiten wie den Tag der offenen Tür (30.11.) oder unsere Schnuppertage (08.-10. Jänner) nutzen können.
Beide Steyrer Gymnasien halten sich deshalb an die grundsätzlich gesetzlich vorgegebenen Fristen. Die Anmeldung am Gymnasium läuft demnach wiefolgt ab:
- Für alle interessierten Schüler*innen schalten wir am 20. Jänner 2024 eine (unverbindliche) Online-Voranmeldung frei. Sie dient der unkomplizierten Datenerhebung und verkürzt das "eigentliche" Anmeldeprocedere. Die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Voranmeldung ist nicht entscheidend für die Aufnahme!
- Die "eigentliche" Anmeldung vor Ort läuft von 24.02. bis 07.03.2025. In diesem Zeitraum geben Sie die Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule an unserer Schule ab. Das Original der Schulnachricht wird dabei gestempelt, um sicherzustellen, dass eine Anmeldung nur an einer Schule erfolgt. Auch hier ist der Zeitpunkt der Anmeldung nicht entscheidend für die Aufnahme. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, da wir durch die Voranmeldung bereits alle Daten erhoben und die Anmeldung selbst kurz halten können.
- In den Wochen nach der Aufnahmefrist erhalten Sie die Bestätigung über die vorläufige Aufnahme an unserer Schule. Vorläufig ist diese Aufnahme deshalb, weil sie erst mit dem Jahreszeugnis endgültig sein kann. Entscheidend für die (vorläufige) Aufnahme ist nicht der Zeitpunkt (kein "first come, first served"!), sondern die Erfüllung der AHS-Aufnahmekriterien (siehe unten).
Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass Aufnahmen an Privatschulen grundsätzlich private Verträge sind. Eine formelle Schulaufnahme ist nur mit dem Abstempeln der Schulnachricht und somit frühestens ab den Semesterferien möglich. Aus unserer Sicht ist das auch der beste Zeitpunkt, um die Perspektiven und Optionen Ihrer Kinder gut und nachhaltig einschätzen zu können.
Kriterien für die Aufnahme am Gymnasium Werndlpark
Die Aufnahme am Gymnasium Werndlpark erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Beurteilung in den Fächern "Mathematik" und "Deutsch Lesen/Schreiben" mit "Sehr gut" (1) oder "Gut" (2) – in diesem Fall ist eine Aufnahme an unserer Schule sehr wahrscheinlich.
- Bei einem "Befriedigend" (3) ist eine (vorläufige) Aufnahme nicht möglich, wir erheben allerdings im Rahmen der Anmeldung die Daten des Kindes. Sollte sich die Beurteilung bis zum Ende des Schuljahres verbessern, kann eine Aufnahme zu diesem Zeitpunkt erfolgen, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Sollte sich die Beurteilung nicht verbessern, ist eine Aufnahmeprüfung möglich, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen. Es ist allerdings weder theoretisch, noch praktisch notwendig, dass Ihr Kind in allen Gegenständen mit "Sehr gut" (1) beurteilt wird.
- Bei einer Überbelegung würden für die Auswahl weitere Kriterien infrage kommen – etwa bereits an unserer Schule aufgenommene Geschwister oder der sichere Schulweg.