Nr. 16/2022-2023 vom 26. Mai 2023 |
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Stichwort "Fehlen" – Krankmeldungen, Fehlzeiten, Befreiungen
Das Hauptthema dieses Eltern-Newsletters ist ein sehr wichtiges und leider auch immer mehr drängendes:
Uns fällt nicht nur subjektiv, sondern auch in objektiven Zahlen auf, dass Schüler*innen immer öfter und immer mehr fehlen. Während dieses Problem in früheren Jahren hauptsächlich die Oberstufen betroffen hat, in denen die Schüler*innen selbstständiger entscheiden und agieren, sind davon immer stärker auch die Unterstufen betroffen. Ich möchte mt dieser Thematik verständnisvoll, aber auch klar und transparent umgehen – denn in allen Klassen gilt: Der regelmäßige Besuch des Unterrichts ist der Schlüssel zum schulischen Erfolg.
Ich möchte Ihnen im Folgenden einige wichtige Informationen, Hinweise und Anregungen mitgeben. Ich habe mich dabei bemüht, einen möglichst lückenlosen Überblick über diese Thematik zusammenzustellen. Mir ist bewusst, dass das sehr viele Informationen sind, ich würde Sie aber dennoch bitten, vor allem die Ihre Kinder betreffenden Passagen zu beachten:
1. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlstunden
- Wenn Ihr Kind im Unterricht fehlt, gehen wir grundsätzlich immer davon aus, dass es dafür einen guten Grund gibt. Eine Entschuldigung ist dafür aber unbedingt notwendig. Seit diesem Schuljahr sollten diese Entschuldigungen ausschließlich im Vorhinein über WebUntis eingetragen werden (die entsprechende Anleitungen finden Sie noch einmal in den Downloads oben verlinkt). Natürlich ist uns bewusst, dass das in der Hektik eines Morgens nicht immer lückenlos möglich ist. Für diese Fälle gibt es selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit einer Entschuldigung binnen einer Woche. Im Idealfall verwenden Sie dazu bitte die Nachrichten-Funktion von WebUntis an den/die KV. Danach gelten nicht entschuldigte Fehlstunden grundsätzlich als unentschuldigt (s.u.). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Vorab-Krankmeldung über WebUntis – das spart Ihnen und uns viel Arbeit und macht eine lückenlose Nachverfolgung möglich.
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Unentschuldigte Fehlstunden werden in jedem Fall in der Verhaltensnote berücksichtigt, wobei es hier keine genaue "rote Linie" gibt, da die Umstände jeweils unterschiedlich sind. Genau gesetztlich geregelt sind jedoch rechtliche Konsequenzen, die sich aus unentschuldigten Fehlstunden ergeben:
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schulpflichtige Kinder: laut §25 des Schulpflichtgesetzes müssen wir ein nicht entschuldigtes oder vorab nicht genehmigtes Fehlen von schulfplichtigen Schüler*innen ab 3 Tagen an den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger melden, der dann Anzeige erhebt bzw. erheben kann (siehe auch §48 Schulunterrichtsgesetz und §37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz – Sitchwort "Schulpflichtverletzung"). Das ist natürlich eine sehr drastische Konsequenz und wir sind bemüht, diese vorab abzufedern bzw. einvernehmliche Lösungen zu finden. Dennoch zeigt die gesetzliche Lage hier sehr strenge Regelungen, die erst im Jahr 2020 aufgrund zahlreicher Probleme und Missbräuche nachgeschärft wurden. Ich lade Sie deshalb dazu ein, bzgl. der Fehlzeiten Ihrer Kinder in einem guten und offenen Austausch mit den Klassenvorständen zu sein – damit wird sich diese Problematik gar nicht stellen.
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nicht schulpflichtige Kinder: laut §45 Schulunterrichtsgesetz, Abs. 5 gelten Schüler*innen automatisch als von der Schule abgemeldet, die "länger als eine Woche oder fünf nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr dem Unterricht" fernbleiben. Das klingt zunächst nach viel, in der Realität entsprechen 30 Unterrichtsstunden (unzusammenhängend und in Summe auf das ganze Schuljahr gerechnet!) aber nicht einmal einer durchschnittlichen Schulwoche eines/r Oberstufenschülers/in. Auch hier sind die gesetzlichen Regelungen eng, weil es immer wieder dazu kommt, dass Schüler*innen gezielt einzelne Stunden oder Tage oder aber auch längere Zeiträume fehlen. Bitte bleiben Sie auch mit Ihren älteren Söhnen und Töchtern in einem guten Austausch über die Fehlzeiten. Sie haben auf WebUntis immer Zugriff darauf. Ab der Volljährigkeit dürfen wir Ihnen keine Auskunft mehr darüber geben, es gibt jedoch die Möglichkeit, dass erwachsene Schüler*innen ihren Eltern diese Einsicht gewähren. Schüler*innen, die 18 werden, erhalten dazu von uns ein Formular.
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Entschuldigte Fehlstunden wirken sich nicht auf die Verhaltensnote aus und haben im Ernstfall auch keine rechtlichen Konsequenzen, dennoch führt längeres oder öfteres Fehlen dazu, dass Schüler*innen Unterrichtsstoff verpassen oder keine Möglichkeit haben, über aktive Mitarbeit beurteilt zu werden. Sammeln sich diese Fehlzeiten an, ist die Konsequenz in vielen Fällen ein "Nicht beurteilt" im Jahreszeugnis. Auch dafür gibt es keine gesetzlich festgelegte Zahl, wir haben aber intern einen Schwellenwert von 25% pro Fach gesetzt, ab dem wir uns als Lehrer*innenteam zusammensetzen und die Möglichkeit einer Beurteilung klären. 25% Fehlzeit bedeutet, dass ein Kind ein Viertel des gesamten Unterrichts verpasst hat – das ist eine ganze Menge! Leider häufen sich inzwischen auch in den Unterstufenklassen Fehlquoten von über 30-40%. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass wir hier sehr genau hinsehen müssen – und das ausschließlich im Sinne Ihrer Kinder! Es geht uns nicht darum, auf Punkt und Beistrich zu agieren und erkrankte Kinder in die Schule zu zwingen, sondern ihnen einen reglmäßigen Lernfortschritt und ein strukturiertes Arbeiten zu ermöglichen. Vor allem in praktisch orientierten Fächern (Sport, Werken etc.), aber auch in Sprachen ist zudem die Anwesenheit und Mitarbeit im Unterricht die zentrale Beurteilungsgrundlage. Der "alte" Modus, dass Noten ausschließlich über formelle Leistungsüberprüfungen (Schularbeiten, Tests, Prüfungen etc.) zustande kommen, entspricht nicht der Leistungsbeurteilungsverordnung und sollte auch in der Praxis langsam aber sicher der Vergangenheit angehören.
2. Entschuldigungsgründe
- Abgesehen von unentschuldigten Fehlstunden, bei denen entweder kein Entschuldigungsgrund vorliegt ("schwänzen") oder auf eine rechtzeitige Entschuldigung vergessen wird, sehen wir uns vor allem mit der Herausforderung vieler entschuldigter Fehlzeiten konfrontiert. Wir beobachten mit großer Sorge, dass die entschuldigten Fehlzeiten aufgrund "kleinerer" Krankheiten (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, ...) immer mehr werden. Die Hintergründe und Situationen sind dabei sehr verschieden, für uns aber oft schwer zu differenzieren. Natürlich kennen Sie als Eltern Ihr Kind am besten – wir können umgekehrt nur schwer beurteilen, wie schlecht es einem Kind wirklich geht. Wir müssen in Zukunft aber in jedem Fall etwas genauer hinsehen – wieder im Sinne Ihrer Kinder, die durch ein Fehlen oft große Lücken "aufreißen", die dann nicht mehr zu schließen sind.
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Im Zweifelsfall sind wir verpflichtet, ärztliche Diagnosen einzufordern – natürlich nicht bei einzelnen Fehltagen, sicher aber bei regelmäßigem Fehlen aufgrund nicht ärztlich attestierter Krankheiten. Wenn Ihr Kind etwa 1-2 mal wöchentlich aufgrund von Kopfschmerzen fehlt oder früher nach Hause geht, kann das unterschiedliche Gründe haben – natürlich auch psychosomatische. Eine Abklärung ist unbedingt notwendig, um einen guten und nachhaltigen Umgang damit zu finden und Ihrem Kind eine Therapie zu ermöglichen. Ärztlich bestätigte Erkrankungen haben dann auch unterstützende Konsequenzen für die Beurteilung (s.u.).
- Nicht jedes Fehlen kann entschuldigt werden. Als Entschuldigungsgründe gelten in jedem Fall: "Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers; Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers unbedingt bedürfen; außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie des Schülers; Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist; Dauer der Beschäftigungsverbote im Sinne der Bestimmungen über den Mutterschutz" (§45 Abs. 5 SchUG) – keine Entschuldigungsgründe sind in jedem Fall Urlaubsreisen, nicht näher definierte "private Gründe", Verschlafen oder auch Termine für Fahrstunden oder andere "Freizeitbeschäftigungen", sofern dafür keine Freistellung (s.u.) beantragt und genehmigt wurde. Entschuldigungen, die solche Gründe angeben, gelten als "nicht akzeptiert" und damit als unentschuldigt.
3. Befreiungen und Freistellungen
- Wenn ein Fehlen absehbar ist (z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, eines Wettbewerbs im Leistungsbereich etc.), muss dieses als Freistellung genehmigt werden. Für Freistellungen bis zu einem Tag ist der KV zuständig, für Freistellungen bis zu einer Woche wenden Sie sich bitte direkt an mich. Freistellungen für einen längeren Zeitraum kann nur die Bildungsdirektion genehmigen. Leider kommt es immer wieder vor, dass z.B. Urlaubsreisen als Krankheiten "getarnt" werden – ich kann Ihnen nur raten, dieses Risiko nicht auf sich zu nehmen. Vor allem bei schulpflichtigen Kindern kann das – etwa bei Grenzkontrollen – zu unangenehmen Situationen und auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ich bin ohnehin bemüht, Freistellungen nach klaren und für alle gültigen Kriterien zu genehmigen, sofern dafür gute Gründe vorliegen. Leider gibt es v.a. für Urlaubsreisen – so sehr ich Ihre familiären Bedürfnisse hier nachvollziehen kann – hier absolut keine Grundlage. Es gilt per Erlass der Bildungsdirektion: "Urlaubsreisen sind in den Ferienzeiten zu planen".
- Zu Befreiungen vom Sportunterricht habe ich Ihnen bereits am 25. November ein ausführliches E-Mail geschrieben, zu dem es auch einige Rückfragen gab. Mir ist bewusst, dass die Regelung nicht immer einfach ist, sie ist uns aber vorgegeben. Grundsätzlich gilt (nur kurz zusammengefasst):
- Kann Ihr Kind in die Schule gehen, aber nicht am Sportunterricht teilnehmen (z.B. kleine Verletzung, Erkrankung etc.), dann gilt es als indisponiert. Es muss dann im Unterricht anwesend sein und der/die Lehrer/in entscheidet in Rücksprache mit dem Kind, ob ein Mitturnen möglich ist. Ich sensibilisiere meine Kolleg*innen immer wieder dafür, hier mit großer Umsicht vorzugehen. Ich bitte aber um Verständnis, dass Sie als Eltern keine Entschuldigung nur für einen konkreten Unterricht (z.B. Sport) ausstellen können. Sollte es hier im Zweifelsfall zu Problemen kommen, können Sie sich gerne an den/die Lehrer/in oder auch direkt an mich wenden. Im Rahmen der "indisponiertheit" kommt es leider immer wieder vor, dass Kinder so gut wie nie mitturnen (wollen) – auch hier gilt wieder: Die aktive Teilnahme am Unterricht ist für die Beurteilung (vor allem in praktischen Fächern wie Sport) unbedingt notwendig. Im Zweifelsfall wird also auch hier ein "Nicht beurteilt" möglich sein, wenn ein Kind zwar anwesend ist, aber nur selten bis gar nicht mitturnen will/kann. Eine zu entschuldigende Fehlstunde fällt im Fall einer Anwesenheit natürlich nicht an.
- Kann ihr Kind längerfristig (über eine Woche) nicht am Sportunterricht teilnehmen (z.B. durch längere Verletzungen oder Erkrankungen), dann ist eine Sport- bzw. Turnbefreiung notwendig. Diese stellt ausschließlich die Schulärztin aus. Am besten geht Ihr Kind dazu bereits mit einem ärztlichen Attest zu ihr oder lässt sich ohne Attest von ihr untersuchen. Die Schulärztin trägt die Befreiung dann im Klassenbuch ein. Sie müssen hier also keine Entschuldigung schreiben bzw. eintragen und die befreite Stunde wird auch nicht als Fehlzeit gerechnet.
4. Konsequenzen: Feststellungsprüfungen & Stundungen
- Fehlzeiten haben ab einer gewissen Menge – egal ob entschuldigt oder unentschuldigt – Konsequenzen für die Beurteilung. Wie bereits geschrieben haben wir einen internen "Marker" von 25% Fehlzeit pro Fach vereinbart, ab dem wir die grundsätzliche Möglichkeit einer Beurteilung genau und natürlich im Sinne Ihres Kindes prüfen.
- Wenn eine fundierte Beurteilung der Leistungen nicht möglich ist, wird der betreffende Gegenstand mit "Nicht beurteilt" ausgewiesen. Dabei sind aber zwei unterschiedliche "Arten" dieser Beurteilung zu unterscheiden:
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"Nicht beurteilt": Wenn in einem oder mehreren Gegenständen ein "Nicht beurteilt" droht, dann kann dieses nur durch eine Feststellungsprüfung vor dem Ende des Schuljahres vermieden werden. Stoff einer Feststellungsprüfung ist immer der gesamte verpasste Lernstoff. Werden keine Feststellungsprüfungen absolviert oder diese nicht bestanden, muss der/die Schüler/in automatisch wiederholen – es gibt keine Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung oder der Anwendung einer Aufstiegsklausel.
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Gestundetes "Nicht beurteilt": Wenn ein Kind aufgrund einer attestierten Erkrankung, Verletzung etc. länger ausfällt oder fehlt (z.B. langwierige Verletzungen oder Erkrankungen, Reha-Maßnahmen, langsame Wiedereingliederung nach Erkrankungen etc.) und dieses Fehlen ärztlich attestiert oder auf eine andere Art nachgewiesen ist, können Gegenstände, die nicht beurteilt werden können, gestundet werden. Das bedeutet, dass "offene" (d.h. nicht beurteilte) Gegenstände bis 30. November des folgenden Schuljahres in Form von Nachtragsprüfungen abgeschlossen werden können. Wenn Ihr Kind z.B. im Jahreszeugnis einen nicht beurteilten Gegenstand hat, darf es in die nächste Klasse aufsteigen und hat bis Ende November Zeit, diesen Gegenstand durch eine Nachtragsprüfung abzuschließen. Damit werden Schüler*innen, die an längeren Krankheiten oder Verletzungen leiden, geschützt. Es ist deshalb besonders wichtig, dass solche Gründe rechtzeitig und mit Attesten bei uns vorliegen. Die Option einer Stundung bietet sich vor allem bei Schüler*innen an, bei denen eine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist, denn viele "gestundete" Gegenstände im Folgejahr zu absolvieren ist natürlich auch eine große Belastung.
Eine Stundung ist allerdings kein Automatismus. Sie muss vor der Beurteilungskonferenz in der Direktion unter Vorlage entsprechender Atteste beantragt werden und wird nur nach Genehmigung gültig.
Ich weiß, dass diese Thematik sensibel und oft auch schwierig ist. Uns geht es auch nicht um den Regelfall des "hin und wieder Fehlens", sondern um Fälle, in denen Kinder so regelmäßig (entschuldigt oder unentschuldigt) fehlen, dass sie den inhaltlichen und oft auch sozialen Anschluss verlieren. Ich hoffe, dass Sie mit den beschriebenen Informationen einen guten Überblick haben. Der regelmäßige, offene und ehrliche Austausch mit den Fachlehrer*innen, vor allem aber mit den Klassenvorständ*innen kann für beide Seiten sehr hilfreich und problemverhindernd sein.
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Notenstände und individuelle Rückmeldungen
Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und damit wird natürlich auch die Beurteilung für das Jahreszeugnis immer relevanter. Im Sommersemester gibt es keinen Elternsprechtag, daher ist es umso wichtiger, bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Fachlehrer*innen aufzunehmen.
Der Notenschluss für alle Beurteilungen ist in diesem Jahr der 23. Juni – also in nicht einmal einem Monat. Bitte klären Sie Beurteilungsfragen bis dahin ab und besprechen Sie auch mit Ihrem Sohn/Ihrer Tochter, dass er/sie nicht alles "am letzten Drücker" zu einem Abschluss bringen soll.
Gerne würde ich Ihnen und Ihren Kindern auch etwas Stress nehmen. Beurteilungen in Form von Noten sind nur eine Möglichkeit der Rückmeldung von Begabung, Leistung und Kompetenz. Viele großartige Leistungen bleiben von Noten unberührt und unerwähnt. Immer wieder macht es mich stolz, was "gute", aber auch "mittelmäßige" oder "schlechte" (wie auch immer das zu definieren ist) Schüler*innen inner- und außerhalb der Schule an Gutem und Schönem umsetzen und wie sie ihr Leben oft allen Widerständen zum Trotz meistern. Im Vergleich dazu wirkt die eine oder andere bessere oder schlechtere Note im Zeugnis oft ziemlich unbedeutend.
Ich hoffe, dass wir Ihren Kindern gemeinsam viel Stärkung auf den Weg mitgeben können – durch schulische Beurteilungen, vor allem aber durch persönliches Feedback und Wertschätzung ihrer Persönlichkeiten.
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Die neue Werndlpark-Sportkollektion
Seit einigen Wochen ist unsere neue Sportkollektion in unserem eigenen Machsport-Vereinsshop bestellbar. Unsere Kollegin Prof. Vanessa Feichtner (FV) hat dazu nicht nur das Design entworfen, sondern auch viele photogene Models gefunden.
Dressen, Hosen, Trainingsanzüge und Sweater der Sportkollektion können jederzeit in verschiedenen Größen (auch für Kinder) unter folgendem Link bestellt werden:
https://mach-sport.com/collections/gymnasium-werndlpark
Ich freue mich darauf, in Zukunft zahlreiche Werndlsportler*innen inner- und außerhalb der Schule beim Sporteln wiederkennen zu dürfen. Ich laufe jedenfalls schon fleißig im neuen Design und freue mich auf alle vorbeilaufenden Werndlparker*innen!
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Rückblick: Der Maturaball 2023 im Schulhaus
Das diesjährige Ballkomitee hat das Unmögliche möglich gemacht: Zum ersten Mal in der 50-jährigen Schulgeschichte konnte der diesjährige Maturaball in unserem festlich geschmückten Schulhaus stattfinden. Eindrücke zu dieser prägenden Veranstaltung finden Sie im Artikel unserer Homepage:
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 Maturaball 2023 – ein rauschendes Fest im Schulhaus
Erstmals in der nun fast 50-jährigen Geschichte unserer Schule fand am vergangenen Freitag der Maturaball im Schulhaus statt. Ein mutiges Projekt, dessen Aufwand sich für das Ballkomitee mehr als gelohnt hat.
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Einen sonnigen Frühsommer, |
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