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Eltern-Newsletter 7/2023-2024

Eltern-Newsletter 7/2023-2024

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Eltern-Newsletter

‍Nr. 7/2023-2024 ‍vom 05. März 2024

‍INHALT

  • 2. Semester – Informationen & Termine
  • Schulärztliche Untersuchungen – Impfpässe & Privatsphäre
  • Ramadan Mubarak! – Fastenmonat & Schule 🇹🇷 🇧🇦 🇸🇦 🇬🇧
  • Leider: Preissteigerungen beim Schulbuffet "Fini's"
  • Bestellmöglichkeit für Schulpullover & Sportshirts
  • Titelverteidigung beim Fremdsprachenwettbewerb


Alle Attachments und Downloads des Eltern-Newsletters finden Sie im GoogleDrive-Ordner der jeweiligen Ausgabe: https://drive.google.com/drive/folders/1AfZqotuQ6MNblkniYiOJ6fsn5p-7S1iQ?usp=sharing


2. Semester – Informationen & Termine

Das zweite Semester ist bereits durchgestartet und wohl über übel wirft damit auch das Ende des Schuljahres seinen Schatten voraus. Eine (übertriebene) Lehrer*innen-Weisheit besagt: "Nach Ostern ist das Schuljahr vorbei" – durch die vielen freien Tage und halben Wochen im Mai trifft das dieses Jahr ganz besonders zu. Im Folgenden möchte ich Ihnen daher einen Überblick geben, wie Ihr Kind möglichst gut und stressfrei durch das zweite Semester kommt. Nicht jeder Punkt wird für jedes Kind relevant sein – ich hoffe, sie finden durch die Hervorhebungen rasch die für Sie wichtigen Informationen.

Grundlegende Informationen

  • Die Schularbeitentermine wurden eingeteilt und werden zeitnah von den KVs verlautbart.
  • Im Sommersemester ist kein Elternsprechtag geplant. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Sprechstunden. Je früher Gespräche über Noten bzw. Verhalten stattfinden, desto eher kann damit noch gearbeitet werden. Bitte nehmen Sie die Gesprächseinladungen z.B. auf Frühwarnungen deshalb auch wahr.
  • Aufgrund des engen Semesters haben wir den Notenschluss und die Notenkonferenz in diesem Semester weitestmöglich "nach hinten" gelegt. Der allgemeine Notenschluss (für Leistungsfeststellungen mit der ganzen Unterrichtsgruppe) ist der 24. Juni, der individuelle Notenschluss (Möglichkeit für einzelne Prüfungen) ist der 26. Juni, die Notenkonferenz findet am 28. Juni statt. Somit ist die vorletzte Schulwoche auch frei von "Leerläufen".
  • Immer wieder stellt sich die Problematik sog. "Entscheidungsprüfungen" am Ende des Schuljahres. Solche Prüfungen gibt es nicht! Jede "Wunschprüfung", auf die Schüler*innen in jedem Fach einmalig pro Semester ein Recht haben, ist immer eine zusätzliche Leistung und hat keinen entscheidenden Charakter. Sie ergänzt alle anderen Leistungsbeurteilungen wie Schularbeiten, Tests oder Mitarbeit und kann alleine keine Note entscheiden und/oder verändern. Prüfungen "auf eine Note" kann es also nicht geben. Daraus ergibt sich auch, dass solche zusätzlichen Wunschprüfungen zur Absicherung oder Ausbesserung von Leistungen jederzeit möglich und oft auch sinnvoll sind. Gerade in einem so engen Semester wie diesem wäre es oft ratsam, bei Lehrer*innen schon vor dem Ende des Semesters wegen solcher Wunschprüfungen anzufragen. Sie haben das gleiche Gewicht wie am Ende des Schuljahres und immer (!) nur ein eingeschränktes Stoffgebiet. "Jahresprüfungen" gibt es nur im Rahmen von Feststellungsprüfungen (bei "Nicht beurteilt") oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung (bei "Nicht genügend") im Herbst.
  • Das Recht auf eine "Wunschprüfung" gilt grundsätzlich immer: In jedem Fach hat jede/r Schüler/in das Recht auf eine solche zusätzliche Leistung, unabhängig davon, ob sich dadurch an der Note etwas ändern lässt. Wenn Lehrer*innen den Schüler*innen kommunizieren, dass diese Prüfung alleine die Note nicht "retten" wird, ist das keine Unfreundlichkeit oder fehlendes Entgegenkommen, sondern durch die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) so festgelegt: Die maximal 15-minütige mündliche Wunschprüfung kann alleine nicht die Leistungen eines ganzen Semesters/Schuljahres aufwiegen. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit der Prüfung für die Note kann die Prüfung aber nicht verwehrt werden: Sie ist und bleibt ein Recht des/der Schülers/in.
    Eingeschränkt wird dieses Recht ausschließlich durch die zeitliche Planbarkeit: Eine Prüfung ist nur möglich, wenn sie sich mit ausreichender Vorlaufzeit (wobei diese nicht genauer definiert ist) planen lässt. Auch diese Tatsache spricht dafür, solche Leistungen möglichst frühzeitig zu erbringen. Schulintern gehen wir davon aus, dass eine Bitte um eine Prüfung mit einer Vorlaufzeit von mind. 1 Woche in jedem Fall ausreicht, in individueller Absprache mit dem/der Lehrerin sind auch kürzere Vorlaufzeiten möglich.

Bereits fixierte Termine im 2. Semester

  • 18.-22. März: Skikurs der 2. Klassen in Gosau
  • 21. März: Känguru der Mathematik – teilnehmende Klassen sind/werden informiert
  • 23. März - 01. April: Osterferien
  • 08.-10. April: öffentliche VWA-Präsentationen
  • 26. April: letzter Schultag der 8. Klassen
  • 02.-16. Mai: schriftliche Reifeprüfung
  • 09.-10. Mai: Christi Himmelfahrt (schulautonom frei)
  • 20. Mai: Pfingstmontag (schulfrei)
  • 30.-31. Mai: Fronleichnam (schulautonom frei)
  • 31. Mai: Maturaball im Schulhaus
  • 13.-21. Juni: mündliche Reifeprüfung
  • 21. Juni: Maturafeier
  • 23.-27. Juni: Brüssel-Reise der 6. Klassen
  • 24. Juni: Notenschluss 1.-7. Klassen
  • 28. Juni: Notenkonferenz, Unterrichtsende 11.30 Uhr
  • 3. Juli: Schulfest
  • 5. Juli: Jahresschlussfeier und Zeugnisvergabe

Schulärztliche Untersuchungen – Impfpässe & Privatsphäre

Im Folgenden möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit der Schulärztin Dr. Marzy-Brandstetter folgende Informationen bzgl. der schulärztlichen Untersuchungen weitergeben:

  • Eine schulärztliche Untersuchung ist ein Mal pro Jahr gesetzlich verpflichtend (§66 Abs. 2 SchUG). 
  • Sollte Ihr Kind die schulärztliche Untersuchung verweigern, muss stattdessen ein umfangreiches Attest eines externen Arztes/einer externen Ärztin eingeholt werden, dessen Umfang der schulärztlichen Untersuchung gleichwertig ist. Ein solches Gutachten müsste bei der Schulärztin abgegeben werden.
  • Derzeit kursieren in Österreich zwei stark infektiöse Krankheiten (Masern & Keuchhusten), die bei Auftreten in einer Schule größere Konsequenzen (lange Quarantäne für nicht Geimpfte bei Masern etc.) nach sich ziehen würden. Um einen möglichst guten Überblick zu haben und im (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall schnell und zielgenau reagieren zu können, bitten wir Sie, dass Ihr Kind den Impfpass zur schulärztlichen Untersuchung mit- oder ihn jederzeit nachbringt und vorlegt. Mir geht es dabei nicht um eine Diskussion pro oder contra Impfung, sondern um eine möglichst lückenlose Information, wer im Ernstfall von welchen uns gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen betroffen wäre.
  • Im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung gibt es immer wieder besonders für Kinder und Jugendliche sensible Themen, die auch ihre Privatsphäre betreffen – etwa ein Unter- oder Übergewicht, die Körpergröße oder psychische Probleme. Schüler*innen kommen grundsätzlich zu zweit zur Untersuchung. Diese Regelung entstand zum Schutz der Kinder und der Schulärzt*innen ("keine Erwachsenen alleine mit Kindern in einem Raum"). Sollte Ihr Kind allerdings lieber alleine zur Schulärztin gehen, kann es das jederzeit tun – egal ob im Rahmen der vorgesehenen Untersuchungen oder außerhalb.


Ramadan mubarak! – Fastenmonat & Schule 🇹🇷🇧🇦🇸🇦🇬🇧

In der Nacht von Sonntag, den 10. März, auf Montag, den 11. März, beginnt der diesjährige muslimische Fastenmonat Ramadan. Als Schule möchten wir unsere muslimischen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Religiosität kennen und leben zu lernen. Gleichzeitig gibt es im Schulbetrieb während des Ramadan immer wieder Spannungen, wenn Kinder und Jugendliche fasten. Oft können sie dem Unterricht nicht mehr aufmerksam genug folgen oder nur noch eingeschränkt an Sportstunden teilnehmen. Auch Kreislaufbeschwerden und Müdigkeit erschweren den schulischen Alltag.

So sehr wir die religiöse Praxis unserer Schülerinnen und Schüler respektieren, so sehr müssen wir auch auf eine gute Grundlage für die Bildung Ihrer Söhne und Töchter achten. Leistungen müssen auch während des Ramadan erbracht werden können – und sie dürfen dabei nicht auf Kosten der körperlichen oder seelischen Gesundheit Ihrer Kinder gehen. 

Ich möchte Sie daher bitten, mit Ihrem Sohn/Ihrer Tochter zu Beginn und während des Ramadan darüber zu sprechen, ob und wie sie die Zeit des Fastens begehen wollen und können. Als Grundlage dafür, wie wir als Schule offen und mit Respekt auf die religiösen Traditionen unserer Schülerinnen und Schüler zugehen wollen, möchte ich sieben Empfehlungen vorschlagen. Sie basieren auf der sogenannten „Neuköllner Empfehlung“, die das Thema Ramadan & Schule aufgreift. Sie wurde in Berlin gemeinsam von Moscheegemeinden und der Schulverwaltung entwickelt und versucht, die religiösen Bedürfnisse und die Anforderungen der Schule in ein gutes Verhältnis zu bringen. Ich habe diese Empfehlungen übernommen und nur leicht verändert, um sie auf einen österreichischen Schulstandort umzudenken. Bitte verstehen Sie sie nicht als Regeln, sondern als Vorschlag für ein gutes Miteinander:

🇦🇹 Sieben Empfehlungen für den Ramadan in der Schule (Deutsch)

🇹🇷 Okul zamanı boyunca Ramazan pratiği için yedi öneri (Türkçe)

🇧🇦 Sedam preporuka za prakticiranje Ramazana tokom školskog perioda (Bbosanski)

🇸🇦 سبعة توصيات لممارسة الصيام خلال فترة الدراسة في رمضان

🇬🇧 Seven recommendations for practicing Ramadan during school time (English)

 

Sie finden die einzelnen Dokumente in verschiedenen Sprachen auch unter den Downloads dieser Ausgabe.



Leider: Preissteigerungen beim Schulbuffet "Fini's"

Die inflationsbedingten Preissteigerungen (teilweise über 40%) im Einkauf, die wir über mehrere Monate nicht in unsere Verkaufspreise eingerechnet haben, schlagen sich nun leider in einer erstmaligen Preiserhöhung bei einzelnen Produkten des Schulbuffets nieder. Wir achten darauf, dass insbesondere das für viele Kinder wichtige Mittagessen nicht teurer wird, sind hier aber wirklich schon an der Grenze zum Verlust.

Notgedrungen mussten allerdings Preise im Bereich der Snacks und Getränke (Automaten) sowie der Jause angepasst werden. Wir finanzieren damit keinen Gewinn, sondern gleichen ausschließlich (wesentlich) höhere Einkaufspreise im Großhandel aus. Leider macht diese Entwicklung nun auch vor unserer Schule keinen Halt.

Ich hoffe, dass das Schulbuffet "Fini's" dennoch ein gutes und leistbares Angebot für Ihre Kinder bereitstellen kann. 



Bestellmöglichkeit für Schulpullover & Sportshirts

Seit dem letzten Schuljahr vertreiben wir unsere von Schüler*innen gestalteten Schulpullover sowie unsere Werndlpark-Sportkollektion auf zwei verschiedene Wege:

An jedem 1. Schultag des Monats veranstalten wir im Werndlpark einen "Schulpulli-Tag", an dem alle eingeladen sind, in unserer alternativen "Schuluniform" in die Schule zu kommen.



Titelverteidigung beim Fremdsprachenwettbewerb

Im Rahmen des oberösterreichischen Fremdsprachenwettbewerbs konnten unsere Schüler*innen in Englisch, Italienisch und Spanisch großartige Erfolge erzielen. Sophia Ortner (8A) verteidigte mit dem 1. Platz den im letzten Jahr durch Hannah Oswald erreichten Titel in Spanisch für unsere Schule. Sie wird das Bundesland Oberösterreich beim diesjährigen Bundeswettbewerb vertreten. Sandra Kern (8C) erreichte den großartigen 2. Platz in Italienisch, Anton Wolfsberger (8B) wurde in Spanisch 5., Florentin Hinterreithner (8C) hat sich in einem große Feld an Englichsprechenden ebenfalls gut geschlagen. Die Erfolge stärken nicht nur unser Profil als Sprachengymnasium, sondern sind vor allem ein großer Erfolg der Schüler*innen und ihrer Lehrer*innen. Herzliche Gratulation!

Mehr dazu können Sie in folgendem Artikel lesen:

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Fremdsprachenwettbewerb 2024: Wir haben gewonnen!

Am Dienstag, den 27. Februar 2024 fand der alljährliche Fremdsprachenwettbewerb im WIFI/ Linz statt. Aus dem Gymnasium Werndlpark Steyr nahmen vier Schüler*innen teil, die ihr Können in den Sprachen Englisch, Italienisch und Spanisch unter Beweis stellten.



Auf ein schönes, gutes und erfolgreiches 2. Semester!