Nein. Die elementare Grundlage für die Aufnahme von Schüler*innen an unserer Schule ist eine Beurteilung von „Sehr gut“ oder „Gut“ in den Fächern Deutsch/Lesen & Schreiben sowie Mathematik. Erfahrungsgemäß sind diese Beurteilungen auch zwischen den Volksschulen aus unterschiedlichen Gründen nicht vergleichbar. Für den seltenen Fall einer notwendigen Reihung beziehen wir daher nicht nur die Noten in unsere Entscheidung ein, sondern suchen gemeinsam mit den Eltern und im Idealfall mit den Lehrer*innen der Volksschulen gute Lösungen.
Eine Aufnahmeprüfung ist nur dann notwendig, wenn ein Kind in einem oder mehreren Fächern ein "Befriedigend" erhalten hat und die Schulkonferenz der Volksschule keine Eignungsfeststellung trifft. In diesem Fall muss das Kind in allen Fächern, in denen es mit „Befriedigend“ beurteilt wurde, eine Aufnahmeprüfung positiv absolvieren. Im Rahmen der Anmeldung nehmen wir in solchen Fällen nur die Daten des Kindes auf, markieren die Anmeldung aber nicht auf der Schulnachricht der 4. Klasse. Die Eltern sollten sich in diesem Fall um eine Alternative umsehen, sollte das Kind die Aufnahmeprüfung nicht bestehen.
Die Aufnahmeprüfung(en) finden in der letzten Schulwoche des der 1. Klasse vorangehenden Schuljahres statt. Wir informieren die Eltern bei der Aufnahme im Februar/März bereits über diesen Termin und senden ihnen rechtzeitig vorab Informationen per E-Mail – deshalb ist es für uns wichtig, die Kontaktdaten der Eltern im Rahmen des Anmeldezeitraums aufnzunehmen.
Die Startwoche umfasst die zweite Schulwoche und ist eine durchgehende Projektwoche aller Schulstufen unserer Schule. Für die 1. Klassen steht das Kennenlernen der Klasse, der Schule und der Fächer im Vordergrund. Die Eltern erhalten am ersten Schultag genaue Informationen über den Umfang und den Ablauf der Startwoche.
Der Tag der offenen Tür an unserer Schule findet im November oder Dezember an einem Samstagvormittag statt. Wir möchten damit besonders berufstätigen Eltern mit ihren Kindern die Möglichkeit geben, bei Tageslicht einen Einblick in unsere Schule zu bekommen. Das Datum, die Uhrzeiten und das Programm des Tages der offenen Tür veröffentlichen wir rechtzeitig auf unserer Website.
Wir bieten interessierten Schüler*innen in der ersten Jännerwoche die Möglichkeit, jeweils für einen Vormittag an unserer Schule zu schnuppern. Neben Schulführungen und Schnupperunterricht haben die Volksschüler*innen die Möglichkeit, die Lehrer*innen und das Schulhaus näher kennenzulernen. Die genauen Termine sowie das Anmeldeformular für die Schnuppertage werden im Anschluss an den Tag der offenen Tür auf unserer Website veröffentlicht.
Bei einer LRS/Legasthenie muss laut Bescheid der Bildungsdirektion zwischen einer „Lese- und Rechtschreibschwäche“ (LRS) und einer „Lese- und Rechtschreibstörung“ (LRSt) unterschieden werden. In beiden Fällen nehmen unsere Lehrer*innen je nach individueller Situation Rücksicht auf die Diagnose, z.B. durch andere Fehlerschlüssel, mehr Zeit bei Schularbeiten etc. Grundsätzlich stellt im schulischen Alltag weder eine LRS noch eine LRSt von vornherein eine zu große Herausforderung dar. In den modernen Beurteilungsrastern wird die Rechtschreibung außerdem weniger stark gewichtet.
Ab Ende Jänner/Anfang Februar (die genauen Termine entnehmen Sie jeweils ab Jänner/Februar unserer Website) können Eltern ihre Kinder online voranmelden, womit die notwendigen Daten für eine spätere fixe Anmeldung bereits erfasst sind. Diese Voranmeldung ist unverbindlich und hat auch keine Auswirkung auf eine Reihung, sie hilft uns aber bei der Verarbeitung der Daten.
Die Anmeldung selbst erfolgt in einem per Erlass vorgegebenem Zeitraum nach den Semesterferien (meistens Ende Februar/Anfang März). Im Rahmen dieser Anmeldung müssen die Eltern das Original der Schulnachricht der 4. Klasse im Sekretariat stempeln lassen. So wird sichergestellt, dass ein Kind nur an einer einzigen Schule angemeldet wird. Stempelt eine Schule das Zeugnis nicht, so kann damit auch keine Aufnahme verbunden sein.
Dieser Anmeldezeitraum ist gesetzlich fix vorgegeben und darf von aufnehmenden Schulen weder unter- noch überschritten werden. Aus Erfahrung möchten wir darauf hinweisen, dass anderslautende Versprechen oder Zusagen nicht rechtskonform wären.
Etwa ein bis zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist erhalten alle Schüler*innen, die zu diesem Zeitpunkt die Aufnahmekriterien erfüllen, eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail mit einer vorläufigen Aufnahme. Vorläufig ist die Aufnahme so lange, bis die Aufnahmekriterien auch mit dem Schlusszeugnis erfüllt sind. Deshalb müssen die Eltern das Schlusszeugnis der 4. Klasse VS in der ersten Ferienwoche im Sekretariat abgeben. Sofern auch mit dem Jahreszeugnis die Aufnahmekriterien erfüllt sind, erhält das Kind noch in den ersten Juliwochen einen Brief mit der definitiven Aufnahmezusage. Erfahrungsgemäß ist die vorläufige Aufnahme in den meisten Fällen gleichbedeutend mit einer fixen Aufnahme.
Nein, die Zweigwahl geschieht in der 2. Klasse. Um zu große Veränderungen von der 2. auf die 3. Klasse zu vermeiden, bitten wir aber bei der Anmeldung um eine Präferenz bzw. Tendenz, die bei der Klassenzuteilung berücksichtigt wird. Der fixen Wahl des Zweiges gehen Schnupperstunden in den zweigbildenden Fächern sowie Beratungsgespräche mit den Klassenvorständen und/oder den Fachlehrer*innen voraus, um eine möglichst gute Wahl für die eigene Bildungskarriere treffen zu können.